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BfE beantragt Errichtung von Trinkwasserspendern 

 

Gemäß § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Diese Verpflichtung nahm BfE Ratsmitglied Gernot Mittermeier unter Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels zum Anlass, die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens bzw. Trinkwasserspenders zu beantragen. Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme führte die BfE im Schreiben vom 10.09.2023 an Bürgermeister Viehof folgende Begründung an:

„Die Kommunen müssen aufgrund des Klimawandels mit den diversen Folgen für Mensch und Natur mannigfaltige Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen entgegenzuwirken.

Insbesondere in den Ortszentren staut sich die Hitze aufgrund fehlender Durchlüftung. Durch den Bau geeigneter Trinkwasserentnahmestellen sollen die Bürgerinnen und Bürger gegen die gesundheitlichen Gefahren durch Überhitzung geschützt werden.

Der Trinkbrunnen sollte in die aktuellen Planungen zur Umgestaltung des Marktplatzes einbezogen werden. Weiterhin bitten wir zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist.

Bei der Beschaffung und Umsetzung der Maßnahme sollte auf eine gegen Vandalismus gesicherte Ausführung geachtet werden sowie eine barrierefreie Nutzung selbstverständlich sein. Weiterhin bitten wir den entstehenden Aufwand zum Bau von entsprechenden Trinkwasserspendern in den Außenorten zu prüfen“.

Die Verwaltung teilte zwischenzeitlich mit, dass die Werke diese Maßnahme bereits in die Planungen für das Jahr 2024 eingearbeitet haben. Der Antrag mit den weiteren Ausführungen werde im Betriebsausschuss beraten.

 

Pflasterschäden im Bereich der Canisiusstraße werden endlich beseitigt

Aufgrund mehrfacher Anfragen und Erinnerungen durch BfE Mitglied D. Meeser teilte die Verwaltung zwischenzeitlich mit, dass die Ausbesserung der diversen schadhaften Bereiche aufgrund der urlaubs- und krankheitsbedingt engen Personalsituation des Bauhofs bisher nicht durchgeführt werden konnten. Die Verwaltung werde sich aber bemühen, eventuell unter Beauftragung einer externen Firma, die Schäden zu beseitigen. Dieter Meeser wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass bisherige Ausbesserungsversuche nicht erfolgreich waren. Die Pflasterung habe in den schadhaften Bereichen Halt und die Spannung verloren. Einzelne Pflastersteine ragen zeitweise heraus und bilden Stolperfallen. Die Schadstellen müssten teilweise aufgenommen und neu verlegt werden. Es sei nicht einzusehen, dass sich durch den langen Zeitverzug die Schäden vergrößerten.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, diskutieren Sie mit uns oder besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.bfe-eitorf.de und bei Facebook.

Vereinsvorsitzender: Jürgen Fellner, Tel.: 81299

Presse und Fraktion: Dieter Meeser, Tel.: 5038

 
                    
 BfE    FRAKTION . RATHAUS . MARKT 1 . 53783 . Eitorf
 
Antrag der BfE Fraktion zur Gewinnabführung aus den Gemeindewerken  - Entsorgungsbetrieb -
 
 
Sehr geehrter Bürgermeister Viehof,
sehr geehrter Herr Strack,
 
wie im Hauptausschuss am 09.03.2023 besprochen, übersende ich den Antrag der BfE Fraktion zur Gewinnabführung aus dem Entsorgungsbetrieb der Gemeindewerke und bitte diesen dem TOP 3.1 der Ratssitzung am 20.03.2023 beizufügen.
 
Die BfE Fraktion beantragt, aus dem erwirtschafteten Jahresgewinn 2021 des Entsorgungsbetriebes in Höhe von 494.044,92 € einen Betrag von 100.000 € an den Gemeindehaushalt 2023 (optional 2024) abzuführen.
Begründung: Mit dem eingebrachten Doppelhaushalt versuchen wir nach Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes trotz schwieriger Planungslage wichtige Investitionen im Schulbereich, Klimaschutz und der Infrastruktur unserer Gemeinde umzusetzen. Die Verwaltung hat für das Jahr 2023 eine erhebliche Erhöhung der Grundsteuern eingeplant, um mit einem positiven Planungsergebnis abzuschließen zu können. Auch wenn wir im Entsorgungsbetrieb sehr knapp kalkuliert haben, hält es die BfE Fraktion für vertretbar, eine Gewinnabführung in Höhe von 100.000 € zur weiteren Stützung der Haushaltssituation 2023 durchzuführen. 
Der Zwischenbericht für das 4. Quartal 2022 des Entsorgungsbetriebs zeigt eine Verbesserung des Quartalsergebnisses im Vergleich zum Vorjahresquartal auf.
Eine Abführung erscheint nur noch aus dem Jahresergebnis 2021 möglich, da der aktuelle Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 einen Gewinn von 262.000 € und für das Jahr 2023 einen Gewinn von 58.000 € prognostiziert. 
Ich bitte, im Rahmen der Stellungnahme zum Antrag einen aktualisierten Planungsstand des Jahresergebnisses zu den Jahren 2022 und 2023 des Entsorgungsbetriebes beizufügen.
Weiterhin bitte ich um Auskunft, ob es aus dortiger Sicht zulässig ist und sinnvoll erscheint, den Jahresgewinn mit Blick auf eine erneute Prüfung der Grundsteuerbeträge dem Haushaltsjahr 2024 zuzuschreiben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez.
Dieter Meeser                                                              
 
  
 
 
                    
 

 

 

                   

 

VORSITZENDER:

Hans-Dieter Meeser

Canisiusstr. 30

53783 Eitorf

Tel: 02243/5038

E-Mail: Hans-Dieter.Meeser@online.de

 

Eitorf, den 16.09.2018

 BfE    FRAKTION . RATHAUS . MARKT 1 . 53783 . Eitorf

 

 

 

Bürgermeister

Dr. Rüdiger Storch

Rathaus / Markt 1

53783 Eitorf

 

Antrag auf Einrichtung einer Treppe im HWB-Bad

Anfrage / Antrag der BfE Fraktion vom 24.06.2018

Antwortschreiben Hr. Sterzenbach vom 11.07.2018

 

Anlage

 

Sehr geehrter Dr. Storch,

 

im oben genannten Schreiben hat die BfE-Fraktion um Auskunft gebeten, ob der Einstieg in das Hauptbecken in Form einer Treppe oder in der bisherigen Form (eingelassene Stufen) vorgesehen ist. Für den Fall, dass eine Treppe nicht vorgesehen sei, haben wir die bauliche Umsetzung beantragt.

Mit Schreiben vom 11.07.2018 erläuterte Herr Sterzenbach die geplante Ausführung zum Einstieg in die beauftragte neue Edelstahlwanne.

Wir haben die Ausführungen beraten und auch mit Betroffenen aus dem genannten Personenkreis besprochen. Im Ergebnis sind wir zu dem Schluss gelangt, unseren oben genannten Antrag auf bauliche Umsetzung weiterzuführen und beantragen daher die Vorlage des Antrages in der  kommenden Sitzung des Ausschuss für Bauen und Verkehr.

Wir halten eine Entscheidungsfindung unter Einbeziehung bzw. Unterstützung eines Fachplaners der Monte Mare AG für notwendig. Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum bei der Umbauplanung nicht  schon von Seiten der Planer der Hinweis auf einen solchen Einstieg für die ältere Generation oder für Betroffene des genannten Personenkreises erfolgte. Sicherlich sind der Umsetzung durch die baulichen Gegebenheiten Grenzen gesetzt. Dennoch sind wie der Meinung, dass die Möglichkeiten zum Bau einer statisch außerhalb des Beckens angebrachte Treppe sowie einer festen oder mobilen Treppe geprüft werden müssen.

Das Schwimmbad bietet insbesondere für den genannten Personenkreis die Möglichkeit, aktiv und mit Freude an der eigenen Gesunderhaltung mitzuwirken.

Die Ausgaben der Investition werden sich sicherlich im angemessenen Zeitrahmen amortisieren. Sollten Sie hier auf eine angemessene Lösung im Vorfeld verzichten, würden Sie diesen Personenkreis ausschließen. Den Hinweis auf die Beeinträchtigung des Schulschwimmens kann ich hier nicht nachvollziehen. Selbst wenn, je nach Lage der Einstiegshilfe, ein paar Meter nicht für ein Bahnenschwimmen genutzt werden könnten, halte ich die Einschränkung für durchaus angemessen. Den Verweis auf den vorhandenen Hublift halte ich ebenfalls für nicht zielführend, da es sich nicht um schwerbehinderte Personen handelt, die einen gesetzlichen Anspruch auf Berücksichtigung haben, sondern um eine durch die demographische Entwicklung wachsende Bevölkerungsgruppe, auf deren Belange wir in unseren Entscheidungen Rücksicht nehmen wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Meeser

Antwort von Herrn Sterzenbach
Schreiben Sterzenbach.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]

 

VORSITZENDER:

Hans-Dieter Meeser

Canisiusstr. 30

53783 Eitorf

Tel: 02243/5038

E-Mail: Hans-Dieter.Meeser@online.de

 

Eitorf, den 16.09.2018

 BfE    FRAKTION . RATHAUS . MARKT 1 . 53783 . Eitorf

 

 

Bürgermeister

Dr. Rüdiger Storch

Rathaus / Markt 1

53783 Eitorf

 

 

 

Antrag zur Aufnahme der Seniorenvertretung in die Hauptsatzung der

Gemeinde Eitorf gem. § 27a GO NRW

 

 

Sehr geehrter Dr. Storch,

 

Gemäß § 27 a GO NRW kann die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.

 

Die BfE Fraktion beantragt die Aufnahme der Seniorenvertretung der Gemeinde Eitorf in die Hauptsatzung der Gemeinde.

 

Ziel der Seniorenvertretungen ist die Interessenvertretung älterer Menschen gegenüber und zusammen mit staatlichen Institutionen, politischen Parteien und der Öffentlichkeit. Damit bieten sie Chancen und Möglichkeiten zur Verwirklichung der Teilhabe (Partizipation) älterer Menschen am politischen Geschehen auch außerhalb der Parteien. Die gesellschaftlichen Bedingungen für ältere Menschen sollen mitgestaltet werden; ihr Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihre Lebenssituation betreffen, soll gestärkt werden.

Die Aufnahme der Seniorenvertretung in die Hauptsatzung einer Kommune belegt nicht nur die Anerkennung der demografischen Entwicklung und die Wertschätzung gegenüber dem Engagement älterer Menschen. Zudem stellt sie eine verbindliche Grundlage für Seniorenvertretungen dar und verbessert deren Rahmenbedingungen für ein wünschenswertes politisches Engagement.

 

Die Aufnahme der Seniorenvertretung in die Hauptsatzung unserer Gemeinde stellt damit letztlich eine Bereicherung für das politische und gesellschaftliche Handeln dar. Entscheidungen des Rates und seiner Ausschüsse werden auf ein breiteres Fundament gestellt, da die Seniorenvertretung nicht nur Bauvorhaben, sondern auch politische und kulturelle Entscheidungen aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, der auf einer wertvollen Lebenserfahrung basiert.

 

Die Seniorenvertretung würde im Falle eines positiven Votums sehr gerne an der Ausarbeitung eines entsprechenden Satzungstextes zur Einbindung in die Hauptsatzung mitwirken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dieter Meeser

 

 

VORSITZENDER:

Hans-Dieter Meeser

Canisiusstr. 30

53783 Eitorf

Tel: 02243/5038

E-Mail: Hans-Dieter.Meeser@online.de

 

 

Eitorf, den 16.09.2018.

 BfE    FRAKTION . RATHAUS . MARKT 1 . 53783 . Eitorf

 

 

Bürgermeister

Dr. Rüdiger Storch

Rathaus / Markt 1

53783 Eitorf

 

 

Benennung eines stellvertretenden sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Kultur, Sport, Markt und Kirmes gem. § 58 GO

 

Sehr geehrter Dr. Storch,

 

Frau Gisela Strüder kann Ihre Tätigkeit als stellvertretende sachkundige Bürgerin im oben genannten Ausschuss aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen.

Die BfE beantragt, dieses Amt nun an das Ratsmitglied Gernot Mittermeier zu übertragen.

Ich bitte um Bestellung durch den Rat der Gemeinde Eitorf.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Meeser

Hier finden Sie uns

Jürgen Fellner
Lindscheiderstr. 15
53783 Eitorf

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Rufen Sie einfach an unter

 

+49 2243 81299 +49 2243 81299

 

info@bfe-eitorf.de

 

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