„BÜRGER für EITORF“ BfE
Satzung
BÜRGER für EITORF (BfE) e.V.
§1 Name und Sitz
1. Der kommunalpolitisch tätige Verein trägt den Namen
“Bürger für Eitorf” (BfE).
2. Sitz des Vereins ist Eitorf
3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. (Vereinsregistereintrag erfolgte am 02.10.1996)
§2 Aufgaben und Ziele (Vereinszweck)
1. Der Verein verfolgt den Zweck:
a) sich für bürgernahe, sachgerechte Kommunalpolitik in der Gemeinde Eitorf einzusetzen,
b) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eitorf unter Beachtung demokratischer Grundsätze zu einer Mitarbeit anzuregen, um dadurch kommunalpolitische Verantwortung zu übertragen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die finanziellen Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden.
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied im Verein kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner Eitorfs werden, die/der die demokratische Ordnung bejaht und das 14. Lebensjahr beendet hat. Die Aufnahme minderjähriger Mitglieder
bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen politischen Vereinen schließt eine Aufnahme aus.
3. Über den schriftlichen Antrag der Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
5. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich, wenn also ein Mitglied demokratischen Grundsätzen zuwiderhandelt oder bewusst gegen die Aufgaben und Ziele des Vereins verstößt.
6. Über den Vorschlag des Vorstandes auf Ausschluss eines Mitgliedes entscheiden auf einer Mitgliederversammlung die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit ¾ Mehrheit.
7. Der Ausschluss wird erst wirksam mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Vorstandes.
8. Ein Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden.
§4 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Mitgliederversammlung
§5 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:
n der/dem Vorsitzenden
n der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
n dem/der Geschäftsführer/in
n dem/der Pressesprecher/in.
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführendem Vorstand und drei Beisitzern/innen, die in die Aufgabenverteilung mit eingebunden werden sollen.
3. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er nimmt die laufenden Geschäfte wahr.
4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl ist geheim durchzuführen.
6. Die Abwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder ist nur auf schriftlichen Antrag Von mindestens ¾ der Mitglieder möglich.