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               BfE e. V. – Bürger für Eitorf

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10 Woche 2023

 

Änderungsanträge der BfE zur geplanten Grundsteuererhöhung abgelehnt

Die Anträge der BfE Fraktion zur Rücknahme der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2024 von 699 auf 760 Prozentpunkte sowie der Einplanung von Minderausgaben (globaler Minderaufwand) mit einem Einsparziel von einem Prozent der Aufwendungen des Planungsjahres, wurden von den übrigen Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen im Hauptausschuss abgelehnt. Dieter Meeser begründete die Anträge der BfE mit den erheblichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die geplanten Grundsteuererhöhungen des Jahres 2023 zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen sowie den übrigen Preisanstiegen des alltäglichen Lebens. Weiterhin verwies er auf den Überschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 1,7 Mio. € sowie den prognostizierten Überschuss des Jahres 2022. Ursächlich für die Einnahmen waren erhöhte Steuernachzahlungen, Zuweisungen sowie nicht durchgeführte Maßnahmen. Eine ähnliche Entwicklung sieht die BfE auch für das Jahr 2024. Leider folgten die großen Fraktionen eher kommentarlos der Argumentation der Verwaltung, die die Anträge der BfE zwar als berechtigte Option bewertete, sich aber aufgrund der wirtschaftlichen Risiken und dem Genehmigungserfordernis durch die Kommunalaufsicht für den Weg der Steuererhöhungen aussprach.

 

Neben weiteren Anträgen wurde auch ein Antrag der CDU Fraktion auf Bereitstellung von jeweils 100.000 € in den Jahren 2023 und 2024 zur Beseitigung weiteren schadhafter Bereiche des Umlaufs am Marktplatz beraten.  Der Antrag hätte die Zustimmung der BfE Fraktion gefunden. Aufgrund einer Aussage des Ministeriums zur erneuten städtebaulichen Fördermöglichkeit des gesamten Marktplatzareals, entschied sich die Ausschussmehrheit leider zu einem erneuten Einstieg in ein Förderprojekt im Rahmen des InHK, welche das Ministerium natürlich von einer entsprechenden Durchführung der Einzelhandelsplanung im Auel abhängig macht. Dieter Meeser forderte, dass sich Verwaltung und Politik doch endlich um die zügige und geordnete Umsetzung der teilweise jahrelang geplanten Baumaßnahmen kümmern sollten, um diese zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Weiterhin zweifelt die BfE aufgrund der personellen Situation die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahmen an. Außerdem werden die entstehenden Planungs- und weitere Ausführungskosten zu erbringen sein. Nach Meinung der BfE wird es auch in späteren Zeiten immer wieder Förderprogramme für solche Maßnahmen geben. Die BfE spricht sich aber weiterhin gegen eine Neugestaltung des Marktplatzareals als überwiegenden Kfz-Parkplatz aus. Lt. Ministerium werden Parkplätz nicht gefördert und müssen daher aus eigenen Mitteln finanziert werden. Da haben wir momentan sicherlich wichtigere Maßnahmen zu bewältigen und zu finanzieren.

 

Übrigens, die beiden Sitzungen des Hauptausschusses zu den Haushaltsberatungen fanden leider nicht das Interesse der Öffentlichkeit. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Bild über die jeweiligen Argumentationen von Politik und Verwaltung zum Haushaltsentwurf bzw. über die eingebrachten Änderungsanträge gemacht hätten. Vielleicht klappt das ja zu den nächsten Beratungen zum Haushalt 2025. Vielleicht lässt dann auch der Sitzungskalender ausreichend Zeit, um sich ein Meinungsbild zum Haushalt zu bilden, Änderungsanträge zu formulieren und diese fristgerecht einzubringen, um dann aus dem Gesamtergebnis eine eigene Stellungnahme zum Haushaltsentwurf zu formulieren. Wir hoffen das Beste….

 

Gewinnabführung zur Unterstützung des Gemeindehaushalts beantragt

Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Ausführungen zu den Steuererhöhungen beantragt die BfE Fraktion zur Unterstützung der Haushaltssituation, aus dem erwirtschafteten Jahresgewinn 2021 des Entsorgungsbetriebes in Höhe von 494.044,92 € einen Betrag von 100.000 € an den Gemeindehaushalt 2023 (optional 2024) abzuführen.

Eine Abführung erscheint nur noch aus dem Jahresergebnis 2021 möglich, da der aktuelle Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 einen Gewinn von 262.000 € und für das Jahr 2023 einen Gewinn von 58.000 € prognostiziert. Die Entscheidung soll unter Berücksichtigung der aktualisierten Planungsdaten für die oben genannten Jahre in der Ratssitzung am 20.03.2023 erfolgen.

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, diskutieren Sie mit uns oder besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.bfe-eitorf.de und bei Facebook.

Vereinsvorsitzender: Jürgen Fellner, Tel.: 81299

Presse und Fraktion: Dieter Meeser, Tel.: 5038

 

  08.Woche 2023               

 

 

BfE e. V. – Bürger für Eitorf

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Änderungsanträge der BfE zum Haushaltsentwurf 2023/24

 

Um den Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu begegnen, wie auch den Anforderungen zum Erhalt und Entwicklung der gemeindlichen Infrastruktur gerecht zu werden, hält die BfE eine Erhöhung der Grundsteuer B, wie auch der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2023 für notwendig. Wir sind der Meinung, dass die Bürger im Gegensatz zu vielen anderen aktuellen Preiserhöhungen hier einen entsprechenden Gegenwert erhalten. Wir haben insbesondere im Schulbereich große Aufgaben zu bewältigen, um unsere Schullandschaft zukunfts- und konkurrenzfähig zu gestalten. Wir investieren in die Zukunft unserer Kinder und damit in die Zukunft der Gemeinde. Weitere richtungsweisende und unverzichtbare Aufgaben sehen wir in der Digitalisierung, dem Klimaschutz und der Entwicklung der Infrastruktur. Themen, die einen erheblichen Einfluss auf das Leben, Wohnen und Arbeiten und in unserer Gemeinde haben.

 

Die von Bürgermeister Viehof vorgeschlagene weitere Erhöhung der Grundsteuer B von 699 auf 760 Prozentpunkte im Haushaltsjahr 2024 hält die BfE für nicht erforderlich.

Die Gemeinde Eitorf hat im Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss von 1,7 Mio. Euro erwirtschaftet, welcher der allgemeinen Rücklage zur Aufstockung des Eigenkapitals zugeführt wurde. Für das Jahr 2022 zeichnet sich ein Überschuss von fast 2 Mio. Euro ab, welcher voraussichtlich, abzüglich einer noch zu bildenden Rückstellung in Höhe von 1 Mio. Euro für die Sanierung der Dreifachturnhalle, ebenfalls dem Eigenkapital zugerechnet werden wird. Die Gründe für die Haushaltsüberschüsse liegen in erhöhten Steuergewinnen (Nachzahlungen), nicht durchgeführten Maßnahmen und sonstigen Ereignissen (Isolierungen). Auch wenn eine genaue Kalkulation aufgrund der aktuellen Weltlage kaum möglich ist, werden wir wohl auch im Jahr 2023 geplant positiv abschließen. Tendenziell hat sich die Wirtschaft schneller erholt als geplant oder wir haben zu vorsichtig mit überholtem Zahlenmaterial kalkuliert. Wenn der Rat dem Vorschlag des Bürgermeisters folgt und die Grundsteuer nach drei positiven Jahren im Jahr 2024 um weitere 61 Prozentpunkte auf 760 Prozentpunkte (für 2025 geplante 800 Prozentpunkte) erhöht, wird das Gremium unglaubwürdig, da die Belastungen der Eitorfer Bevölkerung nicht angemessen berücksichtigt werden. Der Hinweis des Bürgermeisters auf das Rechenbeispiel zu den monatlichen finanziellen Auswirkungen der Grundsteuererhöhungen stellt eben nur eine von vielen Erhöhungen dar. Im Übrigen werden natürlich auch auf Gemeindeebene einige Gebühren und Abgaben steigen. Der Vergleich mit anderen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises ist im Hinblick auf die Einkommens- und Sozialstruktur in Eitorf nur bedingt aussagekräftig.

  • Daher beantragt die BfE, die Erhöhung der Grundsteuer im Entwurf des Haushaltsjahres 2024 von 699 % auf 760% nicht zu beschließen.

Durch den Verzicht auf diese Erhöhung (ca. 440.000 Euro), die möglicherweise mit einem tieferen Griff in das Eigenkapital verbunden ist, geben wir den Bürgerinnen aber ein Zeichen, dass wir die Belastungen nur auf das unbedingt notwendige Maß steigern und auf der anderen Seite eine haushaltsverträgliche, bürgernahe und genehmigungsfähige Planung durchführen.

 

Dieter Meeser hatte sich in den Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Doppelhaushalts aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Umstände bereits frühzeitig für einen möglichen punktuellen und haushaltsverträglichen Eingriff in die Rücklage ausgesprochen. Um eine zusätzliche Verschuldung und der Gefahr eines erneuten Abrutschens in ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden, beantragt die BfE nunmehr folgende flankierende Maßnahmen in der Haushaltsführung, die im Hauptausschuss am 09.03.2023 beraten werden:

 

  • Die BfE beantragt, aus dem Investitionsprogramm die Beschaffung von 4 Großfahrzeugen des Bauhofs /Friedhofsverwaltung um 1 Jahr bzw. 2 Jahre zu schieben. Das Aufschieben der Maßnahmen soll den Investitionshaushalt bzw. die Aufwendungen durch Abschreibungen reduzieren. Weiterhin beantragt die BfE Fraktion, den Gremien die Erforderlichkeit der Beschaffung bzw. die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur in den Gremien entsprechend zu begründen.
  • Die BfE Fraktion beantragt, im Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW im Haushaltsplan des Jahres 2024 eine pauschale Kürzung der Aufwendungen um 1 Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen (globaler Minderaufwand)

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, diskutieren Sie mit uns oder besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.bfe-eitorf.de und bei Facebook.

Vereinsvorsitzender: Jürgen Fellner, Tel.: 81299

Presse und Fraktion: Dieter Meeser, Tel.: 5038

 

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© Gernot Mittermeier